AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA DROLSHAGENER STAHL- UND MASCHINENBAU GMBH
§1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN
1. Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Fa. Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Kunde verzichtet auf eigene AGB, soweit er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.
2. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, Nebenabreden, sowie telefonische und mündliche Abmachungen zwischen den Vertragsparteien sind nur dann verbindlich, wenn sie von Fa. Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH schriftlich bestätigt werden.
§2 ANGEBOT/VERTRAGSSCHLUSS
1. Die Angebote von Fa. Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH .
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behält Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH die Eigentums- und Urheberrechte; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§3 PREISE UND ZAHLUNG
1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Bei Verzug ist Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Zinssatz euribor (1 Jahr) als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH ist zulässig. Der Vertragspartner ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§4 LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
1. Die Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u. ä. hat Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH , Leistungen und Lieferungen um die Dauer der Behinderung Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt.
2. Die Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH kommt dadurch nicht in Verzug.
§5 GEWÄHRLEISTUNG
1. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Leistung/Lieferung, schriftlich zu rügen. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf der schriftlich zugesagten Gewährleistungsfrist, in allen anderen fällen nach Ablauf von 6 Monaten seit Erbringung bzw. Gefahrübergang.
2. Bei begründeter Mängelrüge ist Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH verpflichtet, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Sind Nachbesserung oder Ersatzlieferung jedoch mit wesentlichen Erschwernissen für Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH verbunden, kann sie stattdessen Wandelung oder Minderung anbieten. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung sich als unmöglich erweist, verweigert wird oder nicht binnen angemessener Frist erfolgt.
§6 HAFTUNGSBEGRENZUNG
1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art (im Rahmen der Gewährleistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus CIC, aus unerlaubter Handlung usw.) sind sowohl gegen Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§7 EIGENTUMSVORBEHALT/ZURÜCKBEHALTUNG
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, bleibt gelieferte Ware Eigentum von Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH .
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – i ist Drolshagener Stahl- und Maschinenbau GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen und bearbeitete oder zu bearbeitende Teile des Vertragspartners zurückzubehalten. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware und in der Zurückbehaltung liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§8 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT
1. Für die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist Olpe. Soweit zulässig, wird Olpe als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die nichtige Bestimmung ist entsprechend dem
gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn auszulegen.